Wer darf eine Geräteprüfung durchführen?

28. Februar 2022

Christian Härz

Christian Härz

Wer darf eine Geräteprüfung durchführen?

Frage: Prüfungen nach Instandsetzung oder Wiederholungsprüfungen sind durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen durchzuführen. Doch was genau bedeutet das genau?

Anforderungen an Personen, die eine Geräteprüfung durchführen

Geräteprüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden. 

Definition Elektrofachkraft
  • Person, mit geeigneter fachlicher Ausbildung und Erfahrung (abgeschlossene Grundausbildung als Elektriker-/in EFZ oder Studium in Elektrotechnik mit Berufserfahrung), die befähigt ist, Risiken zu erkennen und mögliche Gefährdungen durch Elektrizität zu vermeiden. Eingeschlossen ist das Bewusstsein für die Folgen und Risiken, welche nicht-konforme Geräte hervorrufen.
  • Die Qualifikation der elektrotechnisch unterwiesenen Personen muss die Ausbildung im Fachgebiet und an den Prüfeinrichtungen umfassen.
  • Auch fachkundige Person genannt.
Definition elektrotechnisch unterwiesene Person
  • Person, die durch Elektrofachkräfte ausreichend unterrichtet oder überwacht und damit befähigt wird, Risiken zu erkennen und Gefährdungen durch Elektrizität zu vermeiden.
  • Elektrotechnisch unterwiesenen Personen, welche Prüfungen gemäss dieser Norm ausführen, muss eine Elektrofachkraft für die fachliche Betreuung zur Verfügung stehen.
  • Auch instruierte Person genannt.

    Reichen die Ausbildung oder die Kenntnisse der elektrotechnisch unterwiesenen Person nicht aus, um zu beurteilen, ob weitere Einzelprüfungen erforderlich sind um das Schutzziel zu erreichen, ist eine Elektrofachkraft beizuziehen.
Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person?

Die Elektrokontrollen Schweiz AG bildet Sie zur elektrotechnisch unterwiesenen Person aus und befähigt sie damit, Elektrokontrollen selbstständig auszuführen. 

Schulung

Anforderungen an die Messgeräte

Für Messungen gemäss dieser Norm dürfen nur Messgeräte in Übereinstimmung mit SN EN 61010-1, SN EN 61010-2-030, SN EN 61010-2-032 oder SN EN 61557-16 verwendet werden. Unsere Messgeräte erfüllen diese Anforderungen und können kostengünstig gemietet werden.

Zur Durchführung der Prüfschritte muss die Prüfeinrichtung die entsprechenden Anforderungen erfüllen oder es muss eine Einrichtung verwendet werden, welche die gleichen Messbedingungen mit denselben Prüfergebnissen und den gleichen Sicherheitsanforderungen liefert. Die für die Prüfungen benutzten Messgeräte sind gemäss den Angaben des Herstellers regelmässig zu prüfen und zu kalibrieren.

Messergät

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