Ist die Geräteprüfung obligatorisch?

01. Februar 2021

Christian Härz

Christian Härz

Ist die Geräteprüfung obligatorisch?

Frage: Ich habe gelesen, dass man als Unternehmen verpflichtet ist, eine regelmässige Kontrolle der elektrischen Geräte durchzuführen - stimmt das?

Obligatorische Geräteprüfung

Die regelmässige elektrische Kontrolle von Geräten ist obligatorisch und betrifft alle Unternehmen, welche Mitarbeitenden elektrische Geräte zur Verfügung stellen, die vom Niederspannungsnetz (z.B. 230/400V bis 1000V) versorgt werden.

Jeder Arbeitgeber ist persönlich für die Sicherheit der ihnen unterstellten Mitarbeitenden verantwortlich. Geräteprüfungen wurden bisher nur sporadisch und von einigen Unternehmen durchgeführt. Mit der Einführung der SNG 482638 (alt SNR 462638) steigt jedoch der druck und die Klarheit der Pflicht zur Prüfung elektrischer Geräte auf die Unternehmen, bzw. Arbeitgeber.

Ziel: Qualitätssicherung und Unfälle vermeiden

Die regelmässige Prüfung dient dazu, die Arbeitnehmenden vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Ein brüchiges Kabel oder eine fehlende Schutzabdeckung kann zu Stromschlägen und Verletzungen führen.

Ziele der Geräteprüfung

  • Sicherheit und dadurch keine Gefährdung für Personen, Tiere und Sachen
  • Nachweis der Sicherheit der Installationen
  • Qualitätssicherung (inventarliste)

Geräteprüfung, wann und wie oft?

Die Prüfung muss bei Umbau, Reparaturen von elektrischen Betriebsmitteln und auch als Wiederholungsprüfung durchgeführt werden.

Die Fristen für die Wiederholungsprüfung sind abhängig vom Einsatzort und der Gebrauchshäufigkeit. Für medizinisch genutzte Geräte, Geräte im Bergbau sowie explosionsgefährdete Bereiche gelten besondere Vorschriften. Die Intvervalle für die Wiederholungsprüfung werden von den Betrieben aufgrund der Herstellerangaben oder einer Risikobeurteilung vorgenommen. Sollten die entsprechenden Angaben fehlen, hilft folgende Tabelle:

Betroffene Branchen

Betroffen sind Arztpraxen, Bürobetriebe, Sanitär- oder Heizungsfirmen, Baufirmen, Reparatur- und Serviceunternehmen, Werkstätten, Restaurants, Hotels, Banken, Einkaufsläden, Hauswarte, Unterhaltsspezialisten, usw.

Wer führt die Geräteprüfung durch?

Die Geräteprüfung nach Vorgabe der SNG 482638 (alt SNR 462638) kann entweder durch einen spezialisierten Dienstleister wie der Elektrokontrollen Schweiz AG, einem hauseigenen und geschulten Techniker oder einer geschulten Person aus dem Unterhaltsteam durchgeführt werden.

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