Normen und Vorschriften

Gemäss UVG (Art. 82) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die elektrischen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, die er seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, regelmässig zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Gesetzgeber empfiehlt dabei die Anwendung der Wiederholungsprüfung nach SN EN 50699 (SNG 482638), welche per Frühling 2021 veröffentlicht wurde. Der Gestaltungsbereich erstreckt sich dabei auf Geräte mit Betriebsspannungen bis zu 1000 VAC (oder 1500 VDC).

Die Sicherheit der elektrischen Anlagen ist im Elektrizitätsgesetz von 1902 verankert. Dieses Gesetz schreibt vor, dass elektrischen Anlagen geprüft werden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Ist die Geräteprüfung obligatorisch?

Messungen an elektrischen Geräten nach SN EN 50699 (SNG 482638)

Grundlagen

Die Prüfung der elektrischen Geräte (Arbeitsmittel) wird in der Schweiz wie folgt vorgeschrieben:  

  • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV, SR 734.26)
    • Art. 3: Sicherheit
      Niederspannungserzeugnisse dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störfällen weder Personen noch Sachen gefährden.

    • Art. 13 Anerkannte Regeln der Technik

      1) Niederspannungserzeugnisse, die nicht unter den Geltungsbereich der EU-Niederspannungsrichtlinie11 fallen oder die in Anhang II der EU-Niederspannungsrichtlinie aufgelistet sind, dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
      2) Als anerkannte Regeln der Technik gelten insbesondere die international harmonisierten Normen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) und des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) und, wo solche fehlen, schweizerische Normen.

      Das heisst:
      - für die Prüfung nach Instandsetzung oder Reparatur eines elektrischen Geräts (Arbeitsmittel) muss die SN EN 50678 angewendet werden.
      - für die Wiederholungsprüfung der elektrischen Geräte (Arbeitsmittel) muss die SN EN 50699 (gültig ab 27.1.2021) angewendet werden.

  • Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV, SR 832.30)
    • Art. 32b: Instandhaltung von Arbeitsmitteln
      1) Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.
      2) Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte und korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind, müssen nach einem im voraus festgelegten Plan regelmässig überprüft werden. Eine Überprüfung ist auch vorzunehmen, wenn aussergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, welche die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen könnten. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.

  • Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV, SR 832.30 Art. 3)

    Nach Art. 3 VUV, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.


    • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20)
        • Art. 82: Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
          1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
          2) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen.
          3) Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern
    • Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)
      5 + 5 lebenswichtige Regeln für Elektrofachleute: 5 neue Regeln:
      • Für klare Aufträge sorgen
      • Geeignetes Personal einsetzen
      • Sichere Arbeitsmittel verwenden
      • Schutzausrüstung tragen
      • Nur geprüfte Anlagen in Betrieb nehmen

    Siehe auch Infoblatt 3024d vom April 2015 / Electrosuisse.

    Schweizer normative Regel: SNG 482638 (alt SNR 462638)
    Die SNG 482638 beschreibt Prüfungen, um nachzuweisen, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine elektrische Gefahr für den Benutzer oder die Umgebung ausgeht. Die SNG 482638 stützt sich auf die SN EN 50699 (alt DIN VDE 0701-0702) und ist eine Vereinfachung für die Praxis.


    Die Norm SN EN 50699 (alt DIN VDE 0701-0702)

    «Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit»

    Geltungsbereich
    Prüfungen der elektrischen Sicherheit von Geräten mit Bemessungsspannungen bis 1000V AC / 1500V DC wie Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge, EDV etc.

    Wichtig: Diese Norm gilt nicht für Geräte, bei denen spezielle Gesetze, Normen oder Verordnungen beachtet werden müssen (z.B. Geräte für Bergbau, Ex-Bereiche, elektromedizinische Geräte, oder Lichtbogen-Schweissgeräte).

    Wann

    • Bei Instandsetzung und Änderung von elektrischen Betriebsmitteln
    • Wiederholungsprüfung

    Fristen für die Wiederholungsprüfung (Auszug)
    Die empfohlene Periodizität hängt von der Einsatzart und -Häufigkeit der Betriebsmittel ab und liegt bei

    • 6/12 Monate für Geräte in Werkstätten, Baustellen, Industrie und gewerbliche Küchen
    • 24/36 Monate für öffentliche Einrichtungen, Schulen, Feuerwehren, Laboratorien
    • 12/24 Monate für Geräte in Bürobetrieben, Hotels, Pflegestationen und Heimen (ausgenommen elektromedizinische Geräte)
    • 60 Monate für EDV-Geräte wie Drucker, Monitore, PCs etc. (ausgenommen elektromedizinische EDV-Geräte)

    Messgeräte
    Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Benutzergeführter, automatischer Prüfablauf mit Grenzwertbeurteilung
    • Aktive Messung der Ableitströme: Differenzstrommessung oder direkte Messung

    Schutzklassen

    Mit Schutzklassen werden die Massnahmen beschrieben, mit denen Betriebsmittel gegen berührungsgefährliche Spannung geschützt sind.

    Schutzklasse I
    Geräte der Schutzklasse I verfügen über einen Schutzleiter. Der Schutzleiter verbindet den Schutzleiteranschluss am Stecker mit berührbaren, leitfähigen Teilen des Gerätes. Der im Fehlerfall (z.B. Spannung am Gehäuse) fliessende Kurzschlussstrom über den Schutzleiter nach Erde, löst den Überstromunterbrecher aus und schaltet den betroffenen Stromkreis spannungsfrei.

    Schutzklasse II
    Geräte der Schutzklasse II verfügen über eine doppelte oder verstärkte Isolierung die verhindert, dass berührbare leitfähige Teile mit berührungsgefährlicher Spannung in Kontakt kommen können (Schutzisolierung).

    Schutzklasse III
    Geräte der Schutzklasse III arbeiten mit Schutzkleinspannung (≤50V AC, ≤120V DC) und verfügen nötigenfalls über eine verstärkte Isolierung. Darüber hinaus werden keine Spannungen erzeugt, die grösser als Schutzkleinspannung sind.

    Sichtprüfung

    Vor der sicherheitstechnischen Kontrolle ist das Betriebsmittel einer umfassenden Sichtprüfung zu unterziehen. Mit der Sichtprüfung werden nachweislich 80% aller Fehler aufgedeckt! Das Gerät ist nur dann zu öffnen, wenn ein Verdacht auf einen Sicherheitsmangel nur auf diese Weise geklärt werden kann. Ein Gerät, bei dem ein Mangel zu einer Gefährdung führen kann, ist aus dem Verkehr zu ziehen und entsprechend zu kennzeichnen.

    Beispielhafte Prüfpunkte

    • Typenschild
    • Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen
    • Begleitpapiere
    • Schäden am Gehäuse und der Anschlussleitung
    • Anzeichen von Überlastung und unsachgemässem Gebrauch
    • Unzulässige Eingriffe und Änderungen
    • Zustand der Abdeckungen
    • Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion
    • Freie Kühlöffnungen
    • etc.

    Schutzleiter Durchgängigkeit

    Bei der Schutzleiterprüfung wird die gut leitende Verbindung zwischen dem PE-Anschluss des Netzsteckers und berührbaren, leitfähigen Teilen kontrolliert. Der im Fehlerfall (z.B. Spannung am Gehäuse) auftretende Strom (Kurzschlussstrom) soll so gross sein, dass die vorgeschaltete Sicherung innerhalb der vorgegebenen Zeit den Strom abstellt.

    Grundlagen
    Das Funktionsprinzip der Schutzleitermessung entspricht dem Ohmschen Gesetz, also: R = U / I. Das Prüfgerät erzeugt einen Messstrom von mindestens 200mA, und misst die Spannung, die sich einstellt. Aus diesen Werten wird dann der Widerstand berechnet. Je besser die Verbindung ist, desto niedriger ist der angezeigte Widerstandswert und desto besser ist die Leitfähigkeit.

    Zweck

    • Schutz durch automatische Abschaltung im Fehlerfall

    Messgeräte
    Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Automatische Umpolung des Prüfstroms oder Messung mit Wechselstrom
    • 4-Leitermessung für automatischen Nullabgleich der Messleitungen
    • Berücksichtigung des Schutzleiterwiderstandes bei langen Leitungen
    • Zusätzliche Messung mit hohem Prüfstrom 10/25A
    • Wiederholung der Prüfung bei abgerutschter Sonde
    • Überspringen der Messung bei unzugänglichem Schutzleiter
    • Messung von fest angeschlossenen Geräten

    Prüfstrom und Grenzwerte

    • Prüfstrom: ≥200mA
    • Geräte mit Anschlussleitungen bis 5m: ≤0.3Ω
    • pro weitere 7.5m: +0.1Ω
    • Maximal jedoch: 1Ω

    Vorgehen
    Diese Messung ist immer durchzuführen, wenn das Betriebsmittel über einen Schutzleiter verfügt.

    • Betriebsmittel am Tester anstecken
    • Mit der Sonde berührbare, leitfähige Teile abtasten, die mit dem Schutzleiter verbunden sind.
      Praxistipp:
      • Mit dem entferntesten Teil beginnen.
      • Auf gute Kontaktierung achten.
      • Sonde erst nach Beenden der Messung entfernen.

    • Messung starten
    • Während der Messung die Anschlussleitung bewegen.
    • Messung mit weiteren geerdeten Teilen wiederholen.
    • Den schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen.

    Sonderfälle

    • Bei Betriebsmitteln mit nicht zugänglichem Schutzleiter (keine berührbaren, leitfähigen Teile zugänglich oder vorhanden) kann die Messung übersprungen werden.

    Isolationswiderstand

    Die Isolationswiderstandsmessung ist eine sehr wirkungsvolle Messung. Daher ist sie die weltweit verbreitetste und am häufigsten angewandte Schutzmassnahmenprüfung überhaupt.
    Die Prüfung der Isolierung ist nicht nur für neue Betriebsmittel sinnvoll, sie ermöglicht auch bei älteren Geräten die frühzeitige Erkennung von schadhaften Teilen noch bevor es zum Überschlag, zur Beschädigung oder zu einem Unfall kommt.

    Grundlagen
    Das Funktionsprinzip der Isolationsmessgeräte entspricht dem Ohmschen Gesetz, also: R = U / I. Das Prüfgerät erzeugt eine vom Bediener gewählte Gleichspannung (typischerweise 500V), und misst den Ableitstrom, der vom Leiter durch die Isolierung fliesst. Aus diesen Werten wird dann der Widerstand berechnet. Je besser die Isolierung ist, desto niedriger ist der Ableitstrom, und desto grösser ist der Widerstand.

    Beispiel: Wenn 500V angelegt werden und 1mA fliesst, wird: R = 500 kΩ.
    Wenn nur ein Hundertstel des dieses Ableitstroms (10 µA) fliesst, wird: R = 50 MΩ

    Die Isolationsmessung wird ohne Netzspannung durchgeführt. Die Prüfspannung wird an die aktiven Leiter (L und N) angelegt und gegen Erde (Schutzleiter) gemessen. Bei Geräten der Schutzklasse II (ohne Schutzleiter), wird gegen berührbare, leitfähige Teile gemessen (z.B. Gehäuseteile).

    Problematisch ist die Isolationsmessung bei modernen Betriebsmitteln, welche über einen elektronischen Schalter (Relais, Schütz, Diac, Triac, Sanftstarter etc.) verfügen. Hier können die relevanten inneren Komponenten nicht erfasst werden, weil die Eingangsbeschaltung mit der Prüfspannung nicht überwunden werden kann (Schalter ist "offen"). Zudem zeigt das Messgerät einen vermeintlich "guten" Messwert an (einen hohen Isolationswiderstand).

    Zweck

    • Überprüfung auf mögliche falsche Verkabelung, eingeklemmte Leiter und beschädigte Isolierungen.
    • Vorbeugende Wartung in regelmässigen Zeitabständen.

    Messgeräte
    Der Prüfstrom ist auf einige mA begrenzt. Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Isolationswiderstand kann übersprungen werden oder
    • Prüfspannung lässt sich reduzieren

    Prüfspannung und Grenzwert

    • Prüfspannung mind. 500V DC
    • Grenzwert SK I: ≥1MΩ
      Grenzwert SK II: ≥2MΩ

    Vorgehen

    • Betriebsmittel am Tester anstecken
    • Alle Schalter am Betriebsmittel schliessen: Hauptschalter, Thermostaten etc.
    • Messung starten
      • L+N gegen PE
      • L+N gegen berührbare, leitfähige Teile die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind
    • Während der Messung berührbare, leitfähige Teilen mit der Sonde abtasten.
    • Den schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen.

    Sonderfälle

    • Bei Geräten, welche durch diese Prüfung Schaden nehmen könnten, darf die Prüfung weggelassen werden. Es sind die entsprechenden Herstellerangaben zu beachten.
    • Bei Geräten der Schutzklasse I mit Heizelementen darf der Isolationswiderstand ≥0.3MΩ betragen.

    Ableitströme

    Folgende Ableitströme werden gemessen:

    • Schutzleiterstrom bei Geräten mit Schutzleiter
    • Berührstrom bei Geräten mit berührbaren, leitfähigen Teilen, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind

    Dabei dürfen folgende Messverfahren verwendet werden:

    • Direktes Messverfahren (aktiv)
    • Differenzstrom Messverfahren (aktiv)
    • Alternatives Messverfahren: Ersatz … Ableitstrom (passiv)

    Bei den aktiven Messungen (direkte und Differenzmethode) wird der Prüfling mit Netzspannung gespiesen, so dass alle Teile in Betrieb genommen werden können.

    Beim alternativen Verfahren (Ersatzableitstrom) werden die aktiven Leiter (Phasen und Neutralleiter) kurzgeschlossen und mit einer im Prüfgerät generierten Spannung beaufschlagt. Dieses Messverfahren ist nur bei Prüflingen zulässig, welche über einen mechanischen Schalter verfügen. Die sicherheitstechnisch wichtigsten Teile wie Motoren, Heizelemente etc. werden bei elektronischen Schaltern (Schütz, Relais etc.) nicht erfasst .

    Die Norm sieht daher vor, dass Geräte die nach der Ersatzableitstrommessung gemessen werden, keine netzspannungsabhängigen Schalteinrichtungen beinhalten dürfen. Die durchgeführten Messungen (Ersatzableitstrommessung und Isolationswiderstandmessung) würden kein aussagekräftiges Resultat liefern. Das Prüfgerät würde sogar einen guten Wert anzeigen, obwohl der Prüfling mangelhaft ist.

    Grundlagen
    Als Ableitstrom wird ein unerwünschter Strom bezeichnet, der nicht auf dem "normalen" Weg (zwischen L und N) in einem Betriebsmittel fliesst .

    • Schutzleiterstrom: Strom, der vom Netzteil über die Isolierung zum Schutzleiter und damit zur Erde abfliesst.
    • Berührstrom: Strom, der von Gehäuseteilen die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind, durch eine von aussen anliegende leitfähige Verbindung, zur Erde oder einem anderen Teil des Gehäuses fliesst.

    In der Regel ist an den meisten Betriebsmittel ein kleiner Ableitstrom messbar, der sich z.B. durch die interne Beschaltung und Netzfilter ergibt.

    Zweck

    • Überprüfung auf mögliche falsche Verkabelung, eingeklemmte Leiter und beschädigte Isolierungen.

    Messgeräte
    Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Aktive Messungen (Differenzstrom / direkter Ableitstrom)
    • Erkennung von nicht isoliert aufgestellten Prüflingen
    • Erkennung von ausgeschalteten Prüflingen

    Grenzwerte

    • Schutzleiterstrom: ≤3.5mA (bei SK I)
      Wenn Anschlussleistung >3.5kW: 1mA/kW (max. 10mA)
    • Berührungsstrom ≤0.5mA

    Vorgehen

    • Betriebsmittel am Tester anstecken
    • Vor der Netzzuschaltung (aktive Ableitstrommessungen) ist das Betriebsmittel auszuschalten (gefährlicher Zustand).
    • Während der Messung ist möglichst viel des Betriebsmittels in Betrieb zu nehmen (insb. eingebaute Motoren, Heizungen etc.)
    • Isolierte Teile während der Messung mit der Sonde abtasten
    • Die aktiven Messungen sind in beiden Polaritäten der Netzspannung vorzunehmen
    • Bei der Messung des direkten Ableitstroms muss der Prüfling isoliert aufgestellt werden
    • Den schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen

    Funktionskontrolle

    Nach Instandsetzung oder Änderung:

    • Sicherheitsrelevante Funktionen
    • Bestimmungsgemäße Gebrauchsmöglichkeit feststellen

    Prüfprotokoll / Dokumentation

    Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden.

    • SN EN 50699 (SNG 482638): geprüft nach [Norm]. Das Ergebnis (gut/schlecht) ist zu dokumentieren, die Erfassung der Messwerte wird empfohlen
    • SN EN 62353: Dokumentation inkl. Messwerte
    • EN 60974: Dokumentation inkl. Messwerte

    Wir empfehlen die folgenden Punkte von Hand, schriftlich oder elektronisch dauerhaft festzuhalten:

    • Identifikation (Geräteart und Seriennummer)
    • Angewandte Norm
    • Messwerte und das Ergebnis der Prüfung (gut/schlecht)
    • Verwendetes Prüfgerät (Gerätetester: Typ und Seriennummer)
    • Prüffrist
    • Prüfdatum
    • Name des Prüfers

    Sinnvollerweise kann der Prüfling zusätzlich mit einem Prüfsiegel gekennzeichnet werden. Dadurch ist für jeden Benutzer klar ersichtlich, ob das Gerät geprüft wurde und wann die nächste Prüfung ansteht.

    Unser Prüfsiegel
    Unser Prüfsiegel

    Messungen an elektromedizinischen Geräten nach SN EN 62353 (VDE 0751)

    Grundlagen

    Heilmittelgesetz

    Art. 49 Instandhaltungspflicht

    • 1) Wer ein Medizinprodukt gewerblich oder an Dritten einsetzt, muss dabei alle Massnahmen für die Instandhaltung treffen, die für die Erhaltung der Leistung und der Sicherheit des Medizinproduktes erforderlich sind.

    Medizinprodukteverordnung (MepV)
    Art. 71 Instandhaltung (Medizinprodukteverordnung (MepV) vom 1. Juli 2020)

    • 1) Wer Produkte als Fachperson anwendet, sorgt für die vorschriftsgemässe Durchführung der Instandhaltung und der damit verbundenen Prüfungen.

    • 2) Die Instandhaltung hat nach den Grundsätzen eines Qualitätsmanagementsystems zu erfolgen, ist zweckmässig zu organisieren und zu dokumentieren und richtet sich insbesondere:
    • a. nach den Anweisungen des Herstellers;
    • b. nach dem Risiko, das dem Produkt und seiner Verwendung eigen ist.

    • 3) Für Produkte mit Messfunktion können Prüfverfahren gemäss der Messmittelverordnung vom 15. Februar 200681 vorgesehen werden.

    • 4) Die Swissmedic kann Vorgaben zu Instandhaltungsmassnahmen machen und veröffentlichen. Diese Vorgaben gelten als Stand von Wissenschaft und Technik.

    Die Norm SN EN 62353 (früher VDE 0751)
    Instandsetzung, Änderung und Prüfung von elektromedizinischen Betriebsmitteln.

    Die Norm EN 60601 (IEC 601)
    Prüfung von elektromedizinischen Betriebsmitteln und Systemen, Herstellerprüfung (Typ- / Stückprüfung) oder Instandsetzung wenn vom Hersteller vorgeschrieben.

    • Vom Hersteller bereitgestellte Informationen müssen berücksichtigt werden.
    • Gemäss schriftlicher Angaben des Herstellers können bestimmte Prüfungen entfallen.
    • Falls vom Hersteller keine Anforderungen an den Service festgelegt wurden, so kann eine verantwortliche Organisation, die ausreichende Erfahrung besitzt, Anforderungen für den Service bereitstellen.

    Verantwortliche Organisation:
    Einheit, die für den Gebrauch und die Instandhaltung eines Medizin-Geräts oder eines -Systems verantwortlich ist. Die verantwortliche Einheit kann ein Krankenhaus, ein praktizierender Arzt oder ein Laie sein. Bei der Anwendung zuhause können der Patient, der Bediener und die verantwortliche Organisation ein und dieselbe Person sein.

    Zuständige Behörde in der Schweiz
    Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, Abt. Medizinprodukte

    Geltungsbereich
    Elektrisches Gerät, das ein Anwendungsteil hat oder das Energie zum oder vom Patienten überträgt bzw. eine solche Energieübertragung zum oder vom Patienten anzeigt und für das Folgendes gilt:

    • ausgestattet mit nicht mehr als einem Anschluss an ein bestimmtes Versorgungsnetz und
    • von seinem Hersteller zum Gebrauch bestimmt:
      • in der Diagnose, Behandlung oder Überwachung eines Patienten oder
      • zur Kompensation oder Linderung einer Krankheit, Verletzung oder Behinderung.
    • Zum Medizingerät gehört das Zubehör, das durch den Hersteller bestimmt wird und das erforderlich ist, um den bestimmungsgemässen Gebrauch des ME-Geräts zu ermöglichen.
    • Nicht alle elektrischen Geräte, die in der medizinischen Praxis verwendet werden, fallen unter diesen Begriff (z. B. In-Vitro-Diagnosegeräte).
    • Die implantierbaren Teile von aktiven medizinischen Geräten sind vom Anwendungsbereich der Norm IEC 60601-1 ausgeschlossen.
    • Medizinische Betten, wie z.B. Spital- und Pflegebetten, gelten als Medizinprodukte und müssen die Anforderungen der Medizinprodukteverordnung (MepV, SR 812.213) bzw. der Europäischen Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD) erfüllen.

    Wer
    Nur befähigte Personen dürfen diese Prüfungen durchführen.

    • Die Befähigung beinhaltet Schulungen, Wissen, Erfahrung und Kenntnis der relevanten Technologien, Normen und lokalen Bestimmungen.
    • Das Personal, das die Sicherheit bewertet, muss in der Lage sein mögliche Konsequenzen und Risiken durch nicht konforme Geräte einzuschätzen.

    Wann

    • Bei Instandsetzung und Änderung von elektromedizinischen Betriebsmitteln
    • Wiederholungsprüfung

    Fristen für die Wiederholungsprüfung

    • 12 Monate

    Messgeräte
    Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Benutzergeführter, automatischer Prüfablauf mit Grenzwertbeurteilung
    • Aktive Messung der Ableitströme: Differenzstrommessung oder direkte Messung

    Schutzklassen / Sicherheitsklassen

    Mit Schutzklassen werden die Massnahmen beschrieben, mit denen Betriebsmittel gegen berührungsgefährliche Spannung geschützt sind.

    Schutzklasse I
    Geräte der Schutzklasse I verfügen über einen Schutzleiter. Der Schutzleiter verbindet den Schutzleiteranschluss am Stecker mit berührbaren, leitfähigen Teilen des Gerätes.
    Der im Fehlerfall (z.B. Spannung am Gehäuse) fliessende Kurzschlussstrom über den Schutzleiter nach Erde, löst den Überstromunterbrecher aus und schaltet den betroffenen Stromkreis spannungsfrei.

    Schutzklasse II
    Geräte der Schutzklasse II verfügen über eine doppelte oder verstärkte Isolierung die verhindert, dass berührbare leitfähige Teile mit berührungsgefährlicher Spannung in Kontakt kommen können (Schutzisolierung).

    Schutzklasse III
    Geräte der Schutzklasse III arbeiten mit Schutzkleinspannung (≤50V AC, ≤120V DC) und verfügen nötigenfalls über eine verstärkte Isolierung. Darüber hinaus werden keine Spannungen erzeugt, die grösser als Schutzkleinspannung sind.


    Sicherheitsklassen von medizinischen Anwendungsteilen
    Anwendungsteile sind Teile, welche bestimmungsgemäss mit dem Patienten in Kontakt kommen. Es gibt 3 Klassen:

    • Body (B) Geerdetes Anwendungsteil. Für innere und äussere Anwendungen, ausgenommen am Herzen.
    • Body float (BF) Von Erde Isoliertes Anwendungsteil ("floating"). Für innere und äussere Anwendungen, ausgenommen am Herzen.
    • Cardiac float (CF) Von Erde Isoliertes Anwendungsteil. Für direkte Anwendung am Herzen.

    Sichtprüfung

    Vor der sicherheitstechnischen Kontrolle ist das Betriebsmittel einer umfassenden Sichtprüfung zu unterziehen. Mit der Sichtprüfung werden nachweislich 80% aller Fehler aufgedeckt! Das Gerät ist nur dann zu öffnen, wenn ein Verdacht auf einen Sicherheitsmangel nur auf diese Weise geklärt werden kann. Ein Gerät, bei dem ein Mangel zu einer Gefährdung führen kann, ist aus dem Verkehr zu ziehen und entsprechend zu kennzeichnen.

    Beispielhafte Prüfpunkte

    • Typenschild
    • Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen
    • Begleitpapiere
    • Schäden am Gehäuse und der Anschlussleitung
    • Anzeichen von Überlastung und unsachgemässem Gebrauch
    • Unzulässige Eingriffe und Änderungen
    • Zustand der Abdeckungen
    • Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion
    • Freie Kühlöffnungen
    • Verhinderung des Einsteckens falscher Geräte (Steckerleisten)
    • etc.

    Schutzleiter Durchgängigkeit

    Bei der Schutzleiterprüfung wird die gut leitende Verbindung zwischen dem PE-Anschluss des Netzsteckers und berührbaren, leitfähigen Teilen kontrolliert. Der im Fehlerfall (z.B. Spannung am Gehäuse) auftretende Strom (Kurzschlussstrom) soll so gross sein, dass die vorgeschaltete Sicherung innerhalb der vorgegebenen Zeit den Strom abstellt.

    Grundlagen
    Das Funktionsprinzip der Schutzleitermessung entspricht dem Ohmschen Gesetz, also: R = U / I. Das Prüfgerät erzeugt einen Messstrom von mindestens 200mA, und misst die Spannung, die sich einstellt. Aus diesen Werten wird dann der Widerstand berechnet. Je besser die Verbindung ist, desto niedriger ist der angezeigte Widerstandswert und desto besser ist die Leitfähigkeit.

    Zweck

    • Schutz durch automatische Abschaltung im Fehlerfall

    Messgeräte
    Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Automatische Umpolung oder Messung mit Wechselstrom
    • 4-Leitermessung für automatischen Nullabgleich der Messleitungen
    • Zusätzliche Messung mit hohem Prüfstrom 10/25A
    • Wiederholung der Prüfung bei abgerutschter Sonde
    • Messung von fest angeschlossenen Geräten

    Grenzwerte (SN EN 62353)

    • Gerät inkl. Anschlussleitung: ≤ 0.3Ω
    • Nur Gerät: ≤ 0.2Ω
    • Nur Anschlussleitung: ≤ 0.1Ω
    • Fest angeschlossen: ≤ 0.3Ω
    • System mit Steckerleiste: ≤ 0.3Ω (ab 2014)

    Vorgehen
    Diese Messung ist immer durchzuführen, wenn das Betriebsmittel über einen Schutzleiter verfügt.

    • Betriebsmittel am Tester anstecken
    • Mit der Sonde berührbare, leitfähige Teile abtasten, die mit dem Schutzleiter verbunden sind.
      Praxistipp:
      • Mit dem entferntesten Teil beginnen.
      • Auf gute Kontaktierung achten.
      • Sonde erst nach Beenden der Messung entfernen.

    • Messung starten
    • Während der Messung die Anschlussleitung bewegen.
    • Messung mit weiteren geerdeten Teilen wiederholen.
    • Den schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen.

    Isolationswiderstand

    Die Isolationswiderstandsmessung ist eine sehr wirkungsvolle Messung. Daher ist sie die weltweit verbreitetste und am häufigsten angewandte Schutzmassnahmenprüfung überhaupt.
    Die Prüfung der Isolierung ist nicht nur für neue Betriebsmittel sinnvoll, sie ermöglicht auch bei älteren Geräten die frühzeitige Erkennung von schadhaften Teilen noch bevor es zum Überschlag, zur Beschädigung oder zu einem Unfall kommt.

    Grundlagen

    Das Funktionsprinzip der Isolationsmessgeräte entspricht dem Ohmschen Gesetz, also: R = U / I. Das Prüfgerät erzeugt eine vom Bediener gewählte Gleichspannung (typischerweise 500V), und misst den Ableitstrom, der vom Leiter durch die Isolierung fliesst. Aus diesen Werten wird dann der Widerstand berechnet. Je besser die Isolierung ist, desto niedriger ist der Ableitstrom, und desto grösser ist der Widerstand.

    Beispiel: Wenn 500V angelegt werden und 1mA fliesst, wird: R = 500 kΩ.
    Wenn nur ein Hundertstel des dieses Ableitstroms (10 µA) fliesst, wird: R = 50 MΩ

    Die Isolationsmessung wird ohne Netzspannung durchgeführt. Die Prüfspannung wird an die aktiven Leiter (L und N) angelegt und gegen Erde (Schutzleiter) gemessen. Bei Geräten der Schutzklasse II (ohne Schutzleiter), wird gegen berührbare, leitfähige Teile gemessen (z.B. Gehäuseteile).

    Problematisch ist die Isolationsmessung bei modernen Betriebsmitteln, welche über einen elektronischen Schalter (Relais, Schütz, Diac, Triac, Sanftstarter etc.) verfügen. Hier können die relevanten inneren Komponenten nicht erfasst werden, weil die Eingangsbeschaltung mit der Prüfspannung nicht überwunden werden kann (Schalter ist "offen"). Zudem zeigt das Messgerät einen vermeintlich "guten" Messwert an (einen hohen Isolationswiderstand).

    Zweck

    • Überprüfung auf mögliche falsche Verkabelung, eingeklemmte Leiter und beschädigte Isolierungen.
    • Vorbeugende Wartung in regelmässigen Zeitabständen.

    Messgeräte
    Der Prüfstrom ist auf einige mA begrenzt. Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Isolationswiderstand kann übersprungen werden oder
    • Prüfspannung lässt sich reduzieren

    Prüfspannung und Grenzwert (SN EN 62353)

    • Prüfspannung mind. 500V DC
    • Grenzwert SK I: >2MΩ
      Grenzwert SK II: >7MΩ
      Grenzwert BF Geräte: >7MΩ
      Grenzwert CF Geräte: >70MΩ*

    * entspricht dem equivalenten Ableitstrom

    Vorgehen

    • Betriebsmittel am Tester anstecken
    • Alle Schalter am Betriebsmittel schliessen: Hauptschalter, Thermostaten etc.
    • Messung starten
      • L+N gegen PE
      • L+N gegen berührbare, leitfähige Teile die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind
      • L+N+PE gegen Anwenderteile BF/CF
    • Während der Messung berührbare, leitfähige Teilen mit der Sonde abtasten.
    • Den schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen.

    Sonderfälle
    Bei Geräten, welche durch diese Prüfung Schaden nehmen könnten, darf die Prüfung weggelassen werden. Vorgaben des Herstellers sind zu berücksichtigen.

    Ableitströme

    Folgende Ableitströme werden gemessen:

    • Geräteableitstrom
    • Ableitstrom vom Anwendungsteil bei Geräten des Typs BF und CF

    Dabei dürfen folgende Messverfahren verwendet werden:

    • Direktes Messverfahren (aktiv)
    • Differenzstrom Messverfahren (aktiv)
    • Alternatives Messverfahren: Ersatz … Ableitstrom (passiv)

    Bei den aktiven Messungen (direkte und Differenzmethode) wird der Prüfling mit Netzspannung gespiesen, so dass alle Teile in Betrieb genommen werden können.

    Beim alternativen Verfahren (Ersatzableitstrom) werden die aktiven Leiter (Phasen und Neutralleiter) kurzgeschlossen und mit einer im Prüfgerät generierten Spannung beaufschlagt. Dieses Messverfahren ist nur bei Prüflingen zulässig, welche über einen mechanischen Schalter verfügen. Die sicherheitstechnisch wichtigsten Teile wie Motoren, Heizelemente etc. werden bei elektronischen Schaltern (Schütz, Relais oder elektronischer Schalter) nicht erfasst.

    Die Norm sieht daher vor, dass Geräte die nach der Ersatzableitstrommessung gemessen werden, keine netzspannungsabhängigen Schalteinrichtungen beinhalten dürfen. Die durchgeführten Messungen (Ersatzableitstrommessung und Isolationswiderstandmessung) würden kein aussagekräftiges Resultat liefern. Das Prüfgerät würde sogar einen guten Wert anzeigen, obwohl der Prüfling mangelhaft ist.

    Grundlagen
    Als Ableitstrom wird ein unerwünschter Strom bezeichnet, der nicht auf dem "normalen" Weg (zwischen L und N) in einem Betriebsmittel fliesst .

    • Geräteableitstrom: Summe aller Ableitströme: Schutzleiter, berührbare leitfähige Teile und Anwendungsteile
    • Ableitstrom vom Anwendungsteil: Strom der über die Anwendungsteile zur Erde fliesst

    Die Messung des Ableitstromes vom Anwendungsteil muss an Geräten vom Typ BF oder CF vorgenommen werden. Bei Anwendungsteilen des Typs B ist üblicherweise keine getrennte Messung notwendig, da diese bei der Messung des Geräteableitstroms mit erfasst werden.

    In der Regel ist an den meisten Betriebsmittel ein kleiner Ableitstrom messbar, der sich z.B. durch die interne Beschaltung von Netzfiltern ergibt.

    Zweck

    • Überprüfung auf mögliche falsche Verkabelung, eingeklemmte Leiter und beschädigte Isolierungen.

    Messgeräte
    Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Aktive Messungen (Differenzstrom / direkter Ableitstrom)
    • Erkennung von nicht isoliert aufgestellten Prüflingen
    • Erkennung von eingeschalteten Prüflingen

    Grenzwerte (SN EN 62353)

    • Geräteableitstrom (direkt oder differenz)
      SK I: < 0.5 mA
      SK II: < 0.1 mA
    • Geräteableitstrom (Ersatzableitstrom)
      SK I: < 1 mA
      SK II: < 0.5 mA
    • Ableitstrom vom Anwendungsteil (direkte oder Ersatzmethode)
      BF: <5 mA
      CF: < 0.05 mA

    Vorgehen

    • Betriebsmittel am Tester anstecken
    • Vor der Netzzuschaltung (aktive Ableitstrommessungen) ist das Betriebsmittel auszuschalten (gefährlicher Zustand).
    • Während der Messung ist möglichst viel des Betriebsmittels in Betrieb zu nehmen (insb. eingebaute Motoren, Heizungen etc.)
    • Isolierte Teile während der Messung mit der Sonde abtasten
    • Die aktiven Messungen sind in beiden Polaritäten der Netzspannung vorzunehmen
    • Bei der Messung des direkten Ableitstroms muss der Prüfling isoliert aufgestellt werden
    • Den schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen.

    Sonderfälle

    • Für festangeschlossen Geräte ist die Messung des Berührungsstromes an Teilen die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind vorgesehen: Grenzwert: 100 µA


    Vor- / Nachteile der einzelnen Methoden

    Ersatzableitstrom (alternatives Messverfahren)

    • keine Netzspannung: ungeeignet bei elektronisch geschalteten Geräten (Relais, Schütze..)
    • Nicht direkt vergleichbar mit der direkten oder Differenzmethode (ist ca. 2x so gross)
    • Nicht geeignet für DC (→ Isolationswiderstandsmessung!)
    • Im IT-Netz anwendbar (isoliertes Netz – z.B. Operationssäle)

    Differenz Methode

    • Nicht geeignet für sehr kleine Ableitströme
    • Nicht geeignet für DC (→ Isolationswiderstandsmessung!)
    • Beeinflussung durch: (Erd-) Magnetfeld, Laststrom, Frequenz
    • Nicht möglich im IT-Netz (isoliertes Netz)

    Direkte Methode

    • Der Schutzleiter wird für die Messung unterbrochen (Gefahr für den Prüfer)
    • Fest angeschlossene Geräte: Schutzleiter müsste durch den Benutzer aufgetrennt werden
    • Verschleppung auf andere Geräte in Systemen (Kabelschirme etc.)
    • Prüfling muss isoliert aufgestellt werden (nicht möglich fest angeschlossenen Geräten, Geräte mit Gas- / Wasseranschluss etc.)
    • Nicht möglich im IT-Netz

    Funktionskontrolle

    Die für die Sicherheit des Gerätes relevanten Funktionen müssen entsprechend den Herstellerempfehlungen geprüft werden, erforderlichenfalls mit der Unterstützung einer Person, die mit dem Gebrauch des Medizingeräts oder -Systems vertraut ist.

    Prüfprotokoll / Dokumentation

    Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden.

    • SN EN 50699 (SNG 482638): geprüft nach [Norm]. Das Ergebnis (gut/schlecht) ist zu dokumentieren, die Erfassung der Messwerte wird empfohlen
    • SN EN 62353: Dokumentation inkl. Messwerte
    • EN 60974: Dokumentation inkl. Messwerte

    Wir empfehlen die folgenden Punkte von Hand, schriftlich oder elektronisch dauerhaft festzuhalten:

    • Identifikation (Geräteart und Seriennummer)
    • Angewandte Norm
    • Messwerte und das Ergebnis der Prüfung (gut/schlecht)
    • Verwendetes Prüfgerät (Gerätetester: Typ und Seriennummer)
    • Prüffrist
    • Prüfdatum
    • Name des Prüfers

    Jedes geprüfte Betriebsmittel wird mit einem Prüfsiegel gekennzeichnet. Dadurch ist es jedem Nutzer möglich zu erkennen, ob ein Gerät geprüft ist und wann die nächste Prüfung durchgeführt werden muss.

    Unser Prüfsiegel
    Unser Prüfsiegel

    Messungen an Lichtbogenschweisseinrichtungen nach IEC 60974-4

    Grundlagen

    Die Norm EN 60974-4 (VDE 0544-4)

    Wiederkehrende Inspektion und Prüfung von Lichtbogenschweisseinrichtungen während des Betriebs und nach Reparaturen.

    Lichtbogenschweisseinrichtungen fallen untere eine gesonderte Gerätegruppe, da sie sowohl elektrische Verbraucher als auch Stromquelle sind. Daher ist neben der Primärseite (Netzeingang) auch die Sekundärseite (Schweissstromkreis) zu prüfen. Wegen der erhöhten Gefährdung sind zusätzliche Prüfungen erforderlich. Die Wiederholungsprüfung (neu: Inspektion und Prüfung) wird in eine Teilprüfung und eine vollständige Prüfung aufgeteilt. Bei Reparaturen ist immer die vollständige Prüfung durchzuführen.

    Wann

    • Bei Reparatur (Instandsetzung) und Änderung von Lichtbogenschweisseinrichtungen
    • Wiederholungsprüfung (Instandhaltung)

    Teilprüfung: Instandhaltung (3 Monate)

    • Äussere Reinigung
    • Sichtprüfung auf ordnungsgemässen Zustand
    • Prüfung der Schutzmassnahmen gegen gefährliche Körperströme auf Wirksamkeit (Schutzleiterprüfung)
    • Funktionsprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen

    Vollständige Prüfung: Instandhaltung (12 Monate) oder Reparatur

    • Innere und äussere Reinigung
    • Sichtprüfung, insb. der geöffneten Steckverbindungen
    • Schutzleiter, Isolation oder Ableitströme, Leerlaufspannung
    • Funktionsprüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen

    Messgeräte
    Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Benutzergeführter, automatischer Prüfablauf mit Grenzwertbeurteilung
    • Aktive Messung der Ableitströme: Differenzstrommessung oder direkte Messung

    Schutzklassen

    Mit Schutzklassen werden die Massnahmen beschrieben, mit denen Betriebsmittel gegen berührungsgefährliche Spannung geschützt sind.

    Schutzklasse I
    Geräte der Schutzklasse I verfügen über einen Schutzleiter. Der Schutzleiter verbindet den Schutzleiteranschluss am Stecker mit berührbaren, leitfähigen Teilen des Gerätes.
    Der im Fehlerfall (z.B. Spannung am Gehäuse) fliessende Kurzschlussstrom über den Schutzleiter nach Erde, löst den Überstromunterbrecher aus und schaltet den betroffenen Stromkreis spannungsfrei

    Schutzklasse II
    Geräte der Schutzklasse II verfügen über eine doppelte oder verstärkte Isolierung die verhindert, dass berührbare leitfähige Teile mit berührungsgefährlicher Spannung in Kontakt kommen können (Schutzisolierung).

    Schutzklasse III
    Diese Geräte können entsprechend der Vorschriften und Normen IEC/EN 60974 in Umgebung mit erhöhter elektrischer Gefährdung (z.B. im Kesselbau und Container) eingesetzt werden.

    Sichtprüfung

    Vor der sicherheitstechnischen Kontrolle ist das Betriebsmittel einer umfassenden Sichtprüfung zu unterziehen. Mit der Sichtprüfung werden nachweislich 80% aller Fehler aufgedeckt! Ein Gerät, bei dem ein Mangel zu einer Gefährdung führen kann, ist aus dem Verkehr zu ziehen und entsprechend zu kennzeichnen.

    Prüfpunkte der teilweisen Prüfung:

    Brenner/Stabelektrodenhalter, Schweissstrom-Rückleitungsklemme

    • fehlende oder defekte Isolierung am Brenner/Stabelektrodenhalter
    • defekte Anschlüsse am Stabelektrodenhalter/Brenner bzw. an der Schweissstrom-Rückleitungsklemme
    • defekte, beschädigte Schalter (Brenner)
    • zugesetzte, durchgebrannte Gasdüse (Brenner)
    • abgenutztes Kontaktrohr (Brenner)
    • Anzeichen von Überlastung und unsachgemässem Gebrauch
    • Sonstige Beschädigungen

    Leitungen, inklusive Stecker und Kupplungen
    (Netzanschluss-, Schweissstromzuleitung und -rückleitung, Schlauchpaket, Zuleitungen zur Fernsteuerung oder externem Drahtvorschubgerät usw.)

    • deformierte und/oder schadhafte Stecker-/Kupplungsgehäuse
    • abgenutzte, abgebrochene oder thermisch beschädigte Steckerstifte
    • korrodierte, verbogene oder abgebrochene Schutzkontakte
    • unwirksame Zugentlastung
    • defekter Biege- und Knickschutz
    • ungeeignete Leitungseinführung
    • keine Übereinstimmung von Schutzklasse und Anschlussleitung/Stecker, ggf. Kupplung
    • für den Einsatzbereich und die Leistung ungeeignete Leitungen und Stecker
    • Mängel an den Schweissstrom-Gerätesteckern (Bajonett oder Zentralsteckvorrichtung), nicht fest verschraubt, Isolierstoffteile beschädigt

    Gehäuse (Schweissstromquelle, Drahtvorschubgerät, Kühlgerät,..)

    • keine Vollständigkeit
    • unwirksamer Berührungsschutz, mind. Schutzart IP 2x
    • unzulässige Eingriffe und Änderungen, starke Einritzung/Abnutzung
    • Beeinträchtigung der Schutzart durch Zerstörung und/oder Einbeulung an Gehäuse oder Verkleidung
    • Bruchschäden an Isolierstoff- u. Gussgehäusen
    • Übermässige Verschmutzung und Korrosion, leitfähige Ablagerungen, Feuchtigkeit
    • Kühlöffnungen nicht frei, erforderliche Luftfilter nicht vorhanden
    • Anzeichen von Überlastung und unsachgemässem Gebrauch
    • Brandflecken/Schweissstellen von auf dem Gehäuse abgelegtem Elektrodenhalter oder Schweissstromrückleiter (Gefahr der PE-Überlastung)
    • Schutzvorrichtungen, wie Gasflaschenhalter, nicht vorhanden oder im schlechten Zustand
    • Transportrollen, Seilösen, Haltern usw. nicht vorhanden oder im schlechten Zustand
    • Mängel an der Drahthaspelbefestigung (z.B. zerstörte Isolierstoffteile, Befestigung der Haspel nicht funktionstüchtig, Schleif-/Berührungsspuren im Gehäuse)
    • Leitfähige Gegenstände (z.B. Werkzeug) im Gehäuse deponiert

    Bedien-, Melde-, Schutz- und Stelleinrichtungen

    • Schäden an Schaltern, Schalterarretierungen, Stellteilen, Betätigungseinrichtungen, Meldeleuchten usw.
    • falsche Bestückung mit Sicherungen, Lampen oder dergleichen
    • Mängel an Sicherheitseinrichtungen (Hauptschalter, Schlüsselschalter, Not- Aus- Befehlseinrichtungen, usw.)

    Sonstiger, allgemeiner Zustand

    • beschädigte Druckminderer / Manometer
    • defekte (poröse) Gasschläuche / Schlauchanschlüsse
    • schlechte Lesbarkeit von Aufschriften (z.B. Warnsymbole, Kenndaten von Sicherung, Schalterstellungen an Trenn- u. Wahlschaltern, Leistungsschild usw.)
    • sonstige Beschädigungen oder Anzeichen von unsachgemässem Gebrauch


    Zusätzliche Prüfpunkte der vollständigen Prüfung:

    Geöffnete Stecker und Kupplungen

    • nicht ausreichende Querschnittbemessung der Leitung
    • thermisch beschädigte Leitungen
    • abgenutzte, abgebrochene oder thermisch beschädigte Steckerstifte
    • korrodierte, verbogene oder abgebrochene Schutzkontakte
    • lose Anschlüsse

    Geöffnete Gehäuse (mit Werkzeugen)
    (Schweissstromquelle, Drahtvorschubgerät, Kühlgerät)

    • beschädigte Isolierungen oder Isolierteile
    • übermässige Verschmutzung und Korrosion, leitfähige Ablagerungen, Feuchtigkeit
    • Kühlöffnungen nicht frei, Luftfilter evt. nicht vorhanden
    • Unzulässige Eingriffe und Änderungen
    • Anzeichen von Überlastung und unsachgemässen Gebrauch
    • Mängel an den Schweissstrom-Gerätesteckern Bajonett oder Zentralsteckvorrichtungen, nicht fest verschraubt, Isolierstoffteile beschädigt
    • Mängel an den Drahtvorschub, Stromanschluss nicht fest montiert bzw. nicht ausreichender Abstand zum Gehäuse, Überbrückung durch leitfähige Teile
    • Mängel an der Drahthaspelbefestigung, zerstörte Isolierstoffteile, Befestigung der Haspel nicht Funktionstüchtig, Schleif-Berührspuren im Gehäuse, leitfähige Gegenstände im Gehäuse deponiert
    • Kühlflüssigkeitskreislauf
      - Undichtigkeiten (Pumpe, Tank, Verbindungen, Brenner)
      - Schlechter zustand der Pumpe und des Tanks
      - Füllstand bzw. Zustand der Kühlflüssigkeit nicht ok

    Besonderheiten der Schweissstromquellen zum Plasmaschneiden

    • Unzulässige, weil nicht unverwechselbare Standard-Steckvorrichtungen (Nachrüstung erforderlich!)
    • Nicht isolierte Befestigungselemente/Gehäusedurchführungen für Kühlflüssigkeitsleitungen (Nachrüstung erforderlich!)

    Schutzleiter Durchgängigkeit

    Bei der Schutzleiterprüfung wird die gut leitende Verbindung zwischen dem PE-Anschluss des Netzsteckers und berührbaren, leitfähigen Teilen kontrolliert. Der im Fehlerfall (z.B. Spannung am Gehäuse) auftretende Strom (Kurzschlussstrom) soll so gross sein, dass die vorgeschaltete Sicherung innerhalb der vorgegebenen Zeit den Strom abstellt.

    Grundlagen
    Das Funktionsprinzip der Schutzleitermessung entspricht dem Ohmschen Gesetz, also: R = U / I. Das Prüfgerät erzeugt einen Messstrom von mindestens 200mA, und misst die Spannung, die sich einstellt. Aus diesen Werten wird dann der Widerstand berechnet. Je besser die Verbindung ist, desto niedriger ist der angezeigte Widerstandswert und desto besser ist die Leitfähigkeit.

    Zweck

    • Schutz durch automatische Abschaltung im Fehlerfall

    Messgeräte
    Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Automatische Umpolung oder Messung mit Wechselstrom
    • 4-Leitermessung für automatischen Nullabgleich der Messleitungen
    • Zusätzliche Messung mit hohem Prüfstrom 10/25A
    • Wiederholung der Prüfung bei abgerutschter Sonde
    • Messung von fest angeschlossenen Geräten

    Grenzwerte IEC 60974-4

    • Geräte mit Anschlussleitungen bis 5m: ≤0.3Ω
    • pro weitere 7.5m: +0.1Ω
    • Maximal jedoch: 1Ω

    Vorgehen
    Diese Messung ist immer durchzuführen, wenn die Schweisseinrichtung über einen Schutzleiter verfügt.

    • Schweisseinrichtung am Tester anstecken
    • Mit der Sonde berührbare, leitfähige Teile abtasten, die mit dem Schutzleiter verbunden sind.
      Praxistipp:
      • Mit dem entferntesten Teil beginnen.
      • Auf gute Kontaktierung achten.
      • Sonde erst nach Beenden der Messung entfernen.

    • Messung starten
    • Während der Messung die Anschlussleitung bewegen.
    • Messung mit weiteren geerdeten Teilen wiederholen.
    • Den schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen.

    Isolationswiderstand

    Die Isolationswiderstandsmessung ist eine sehr wirkungsvolle Messung. Daher ist sie die weltweit verbreitetste und am häufigsten angewandte Schutzmassnahmenprüfung überhaupt.

    Die Prüfung der Isolierung ist nicht nur für neue Betriebsmittel sinnvoll, sie ermöglicht auch bei älteren Geräten die frühzeitige Erkennung von schadhaften Teilen noch bevor es zum Überschlag, zur Beschädigung oder zu einem Unfall kommt.

    Grundlagen
    Lichtbogenschweisseinrichtungen fallen untere eine gesonderte Gerätegruppe, da sie sowohl elektrische Verbraucher als auch Stromquelle sind. Daher ist neben der Primärseite (Netzeingang) auch die Sekundärseite (Schweissstromkreis) zu prüfen.

    Das Funktionsprinzip der Isolationsmessgeräte entspricht dem Ohmschen Gesetz, also: R = U / I. Das Prüfgerät erzeugt eine vom Bediener gewählte Gleichspannung (typischerweise 500V), und misst den Ableitstrom, der vom Leiter durch die Isolierung fliesst. Aus diesen Werten wird dann der Widerstand berechnet. Je besser die Isolierung ist, desto niedriger ist der Ableitstrom, und desto grösser ist der Widerstand.

    Beispiel: Wenn 500V angelegt werden und 1mA fliesst, wird: R = 500 kΩ.
    Wenn nur ein Hundertstel des dieses Ableitstroms (10 µA) fliesst, wird: R = 50 MΩ

    Die Isolationsmessung wird ohne Netzspannung durchgeführt. Die Prüfspannung wird an die aktiven Leiter (L und N) angelegt und gegen Erde (Schutzleiter) gemessen. Bei Geräten der Schutzklasse II (ohne Schutzleiter), wird gegen berührbare, leitfähige Teile gemessen (z.B. Gehäuseteile).

    Problematisch ist die Isolationsmessung bei modernen Betriebsmitteln, welche über einen elektronischen Schalter (Relais, Schütz, Diac, Triac, Sanftstarter etc.) verfügen. Hier können die relevanten inneren Komponenten nicht erfasst werden, weil die Eingangsbeschaltung mit der Prüfspannung nicht überwunden werden kann (Schalter ist "offen"). Zudem zeigt das Messgerät einen vermeintlich "guten" Messwert an (einen hohen Isolationswiderstand).

    Zweck

    • Überprüfung auf mögliche falsche Verkabelung, eingeklemmte Leiter und beschädigte Isolierungen.
    • Vorbeugende Wartung in regelmässigen Zeitabständen.

    Prüfspannung und Grenzwert (EN 60974-4)
    Prüfspannung mindestens 500V DC.

    • L+N gegen PE: >2.5MΩ
    • Schweissstromkreis gegen PE: >2.5MΩ
    • L+N+SK II-Teile gegen Schweissstromkreis: >5MΩ

    Vorgehen

    • Betriebsmittel am Tester anstecken
    • Alle Schalter am Betriebsmittel schliessen: Hauptschalter, Regler etc.
    • Messung starten
      • L+N gegen PE
      • Schweissstromkreis gegen PE
      • L+N gegen Schweissstromkreis und berührbare Teile der SK II
    • Während der Messung berührbare, leitfähige Teilen mit der Sonde abtasten.
    • Den jeweils schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen.

    Ableitströme

    Auch wenn die Ableitstrommessungen laut Norm nur alternativ zur Isolationswiderstandsmessung durchgeführt werden müssen, werden diese Messungen von verschiedenen Herstellern dringend empfohlen, insbesondere nach Reparaturen. Da bei der Messung der Ableitströme Netzspannung anliegt (aktive Messung) können alle Teile in Betrieb genommen werden. Daher sind diese Werte in der Praxis viel aussagekräfiger als die Messung der Isolationswiderstände. Bei der Messung der Ableitströme muss die Schweisseinrichtung eingeschaltet sein und Leerlaufspannung liefern.

    Folgende Ableitströme werden gemessen:

    • Schutzleiterstrom (primärer Ableitstrom)
      - direktes Messverfahren oder
      - Differenzstrom Messverfahren
    • Ableitstrom vom Schweissstromkreis
      - direktes Messverfahren

    Grundlagen
    Lichtbogenschweisseinrichtungen fallen untere eine gesonderte Gerätegruppe, da sie sowohl elektrische Verbraucher als auch Stromquelle sind. Daher ist neben der Primärseite (Netzeingang) auch die Sekundärseite (Schweissstromkreis) zu prüfen.

    Als Ableitstrom wird ein unerwünschter Strom bezeichnet, der nicht auf dem "normalen" Weg (zwischen L und N) in einem Betriebsmittel fliesst . In der Regel ist an den meisten Betriebsmittel ein kleiner Ableitstrom messbar, der sich z.B. durch die interne Beschaltung von Netzfiltern ergibt.

    Zweck

    • Überprüfung auf mögliche falsche Verkabelung, eingeklemmte Leiter und beschädigte Isolierungen.

    Messgeräte
    Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    • Aktive Messungen (Differenzstrom / direkter Ableitstrom)
    • Aktive Messungen an Drehstromgeräten (Differenzstrom / direkter Ableitstrom)
    • Erkennung von nicht isoliert aufgestellten Prüflingen
    • Erkennung von eingeschalteten Prüflingen

    Grenzwerte (EN 60974-4)

    • Schutzleiterstrom (direkt oder differenz)
      Steckbare Geräte ≤32A: < 5 mA
      Steckbare Geräte >32A: < 10 mA
      Fest angeschlossene Geräte: < 10mA
    • Ableitstrom vom Schweissstromkreis (direkt): < 10mA

    Vorgehen

    • Schweisseinrichtung am Tester anstecken
    • Vor der Netzzuschaltung (aktive Ableitstrommessungen) ist die Schweisseinrichtung auszuschalten.
    • Während der Messung ist die Schweisseinrichtung einzuschalten - die Leerlaufspannung muss anliegen
      Nicht schweissen!
    • Schweissstromkreis während der Messung mit der Sonde abtasten
    • Die aktiven Messungen sind in beiden Polaritäten der Netzspannung vorzunehmen (ausg. Drehstromgeräte)
    • Bei der Messung des direkten Ableitstroms muss der Prüfling isoliert aufgestellt werden
    • Den jeweils schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen.


    Vor- / Nachteile der einzelnen Methoden

    Differenz Methode

    • Nicht geeignet für sehr kleine Ableitströme
    • Nicht geeignet für DC (→ Isolationswiderstandsmessung!)
    • Beeinflussung durch: (Erd-) Magnetfeld, Laststrom, Frequenz
    • Nicht möglich im IT-Netz (isoliertes Netz)

    Direkte Methode

    • Der Schutzleiter wird für die Messung unterbrochen (Gefahr für den Prüfer)
    • Fest angeschlossene Geräte: Schutzleiter müsste durch den Benutzer aufgetrennt werden
    • Verschleppung auf andere Geräte in Systemen (Kabelschirme etc.)
    • Prüfling muss isoliert aufgestellt werden (schwierig bei fest angeschlossenen Geräten, Geräte mit Gasanschluss etc.)
    • Nicht möglich im isolierten Netz

    Leerlaufspannung des Schweisskreises

    Bei der Prüfung der Leerlaufspannung am Schweissstromkreis dürfen die Scheitelwerte bei allen möglichen Einstellungen den Grenzwert von 113V nicht überschreiten, wenn die Schweissstromquelle mit Netzspannung versorgt wird. Als Leerlaufspannung gilt die Spannung zwischen den Anschlussstellen der Schweissleitungen zur Schweissstelle, wenn der Schweissstromkreis offen ist und eventuell vorhandene Lichtbogen-Zündeinrichtungen und -Stabilisierungseinrichtungen abgeschaltet sind.

    Bei Plasmaschweisseinrichtungen entfällt die Prüfung der Leerlaufspannung.

    Grundlagen
    Lichtbogenschweisseinrichtungen fallen untere eine gesonderte Gerätegruppe, da sie sowohl elektrische Verbraucher als auch Stromquelle sind. Daher ist neben der Primärseite (Netzeingang) auch die Sekundärseite (Schweissstromkreis) zu prüfen.

    Die Leerlaufspannung am Schweissstromkreis muss technisch bedingt höhere Wert annehmen, als das dies für den Personenschutz üblicherweise vorgesehen ist. Die Norm legt darum Werte fest, welche zum Einen die Schweissaufgabe ermöglichen und zum Andern unnötig grosse Gefährdungen vermeiden.
    Bei der Begrenzung der Leerlaufspannung ist diejenige Spannung gemeint, mit der der Schweisser beim Arbeiten in Berührung kommen kann. Bei Einrichtgungen mit mehreren zusammengeschalteten Stromquellen darf daher weder die Leerlaufspannung der einzelnen Stromquelle noch die gesamte Leerlaufspannung die zulässigen Höchstwerte überschreiten.

    Zweck

    • Personenschutz

    Messgeräte

    Die Messung der Leerlaufspannung muss den Scheitelwert berücksichtigen. Dazu ist die nachfolgende Messschaltung mit Spitzenwertgleichrichter und der in der Norm empfohlenen Diode 1N4007 zu verwenden. 

    • Erfassung des Scheitelwerts
    • Belastung des Schweisstromkreises mit 5kΩ ... 200Ω während der Messung

    Messung der Leerlaufspannung von Lichtbogenschweisseinrichtungen:

    Messung der Leerlaufspannung von Lichtbogenschweisseinrichtungen

    Grenzwerte (EN 60974-4)

    • Leerlaufspannung U0 am Schweissstromkreis: ≤ 113V Spitze

    Wenn UR (reduzierte Leerlaufspannung) oder US (geschaltete Leerlaufspannung) auf dem Leistungsschild definiert sind, müssen UR resp. US anstelle von U0 gemessen werden.

    Vorgehen

    • Betriebsmittel am Tester anstecken
    • Vor der Netzzuschaltung ist die Schweisseinrichtung auszuschalten.
    • Während der Messung ist die Schweisseinrichtung einzuschalten - die Leerlaufspannung muss anliegen.
      Nicht schweissen!
    • Die Leerlaufspannung am Schweisstromkreis unter der oben vorgegebenen Belastung durchführen.
      Der vorgegebene Grenzwert darf zu keiner Zeit überschritten werden.
    • Die Messung ist in beiden Polaritäten der Netzspannung vorzunehmen (ausgenommen Drehstromgeräte).
    • Den schlechtesten Wert ins Protokoll übernehmen.

    Angabe der Leerlaufspannung U0 auf dem Typenschild:

    Angabe-Leerlaufspannung

    Funktionskontrolle

    Die für die Sicherheit des Gerätes relevanten Funktionen müssen entsprechend den Herstellerempfehlungen geprüft werden, erforderlichenfalls mit der Unterstützung einer Person, die mit dem Gebrauch der Schweisseinrichtung vertraut ist.

    Netz Ein/Aus Schalteinrichtung muss

    • alle nicht geerdeten Netzstromleiter öffnen oder schliessen.
    • deutlich anzeigen, ob der Stromkreis offen oder geschlossen ist.

    Spannungsminderungseinrichtung muss

    • den Bemessungswert der Leerlaufspannung reduzieren, wenn der Widerstand des äusseren Schweissstromkreises 200Ω übersteigt.
    • den einwandfreien Betrieb anzeigen.

    Glas-Magnetventil

    • Funktionsprüfung: Brennerauslöser betätigen und Gasfluss prüfen.
    • Leckprüfung: System unter Druck setzen und prüfen, ob kein Leck vorhanden (z.B. kein Druckabfall).

    Melde- und Kontrollleuchten

    • Prüfung auf einwandfreien Betrieb.

    Prüfprotokoll / Dokumentation

    Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert werden.

    • SN EN 50699 (SNG 482638): geprüft nach [Norm]. Das Ergebnis (gut/schlecht) ist zu dokumentieren, die Erfassung der Messwerte wird empfohlen
    • SN EN 62353: Dokumentation inkl. Messwerte
    • EN 60974: Dokumentation inkl. Messwerte

    Wir empfehlen die folgenden Punkte von Hand, schriftlich oder elektronisch dauerhaft festzuhalten:

    • Identifikation (Geräteart und Seriennummer)
    • Angewandte Norm
    • Messwerte und das Ergebnis der Prüfung (gut/schlecht)
    • Verwendetes Prüfgerät (Gerätetester: Typ und Seriennummer)
    • Prüffrist
    • Prüfdatum
    • Name des Prüfers

    Jedes geprüfte Betriebsmittel wird mit einem Prüfsiegel gekennzeichnet. Dadurch ist es jedem Nutzer möglich zu erkennen, ob ein Gerät geprüft ist und wann die nächste Prüfung durchgeführt werden muss.

    Prüfsiegel

    Unser Prüfsiegel

    Messungen an elektrischen Maschinen nach SN EN 60204-1 (Kapitel 18); (DIN VDE 0105-100 Kapitel 4.1.101)

    Grundlagen

    Die Prüfung der elektrischen Maschinen fusst in der Schweiz primär auf folgenden Säulen:

    • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV, SR 734.26)
      • Art. 2 Inverkehrbringen
        1) Als Inverkehrbringen gilt die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung von Niederspannungserzeugnissen zum Vertrieb oder Gebrauch in der Schweiz.
        2) Dem Inverkehrbringen gleichgestellt ist die Inbetriebnahme von Niederspannungserzeugnissen zu gewerblichen Zwecken im eigenen Betrieb, falls zuvor kein Inverkehrbringen nach Abs. 1 stattgefunden hat.
      • Art. 3: Sicherheit
        Niederspannungserzeugnisse dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störfällen weder Personen noch Sachen gefährden.
      • Art. 17: Inverkehrbringen gebrauchter Niederspannungserzeugnisse
        1) Gebrauchte Niederspannungserzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die zum Zeitpunkt ihres ersten Inverkehrbringens gültigen Anforderungen erfüllen.
        2) Nach Umbauten oder Erneuerungen, welche die Sicherheit wesentlich betreffen, unterliegen Niederspannungserzeugnisse hinsichtlich dieser Umbauten oder Erneuerungen den Bestimmungen über das Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse.
    • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20)
      • Art. 82: Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
        1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
        2) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen.
        3) Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern.
    • Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV, SR 832.30)
      • Art. 32b: Instandhaltung von Arbeitsmitteln
        1) Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.
        2) Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte und korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind, müssen nach einem zum voraus festgelegten Plan regelmässig überprüft werden. Eine Überprüfung ist auch vorzunehmen, wenn aussergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, welche die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen könnten. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.

    • Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV, SR 832.30 Art. 3)

      Nach Art. 3 VUV, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.

      Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrende Prüfungen nach einem im Voraus festgelegten Plan erforderlich (Art. 32b VUV). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist abzuschätzen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um die Arbeitsmittel im ordnungsgemässen Zustand zu erhalten.

      Weiter wird auf die Herstellervorschriften und Empfehlungen hingewiesen, diese sind verbindlich und einzuhalten.

    • Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)
      5 + 5 lebenswichtige Regeln für Elektrofachleute: 5 neue Regeln:
      • Für klare Aufträge sorgen
      • Geeignetes Personal einsetzen
      • Sichere Arbeitsmittel verwenden
      • Schutzausrüstung tragen
      • Nur geprüfte Anlagen in Betrieb nehmen
    • Siehe auch Infoblatt 3024d vom April 2015 / Electrosuisse.

    Schweizer normative Regel: SN EN 60204-1 (Kapitel 18)
    Die SN EN 60204-1 Kapitel 18 beschreibt Prüfungen, um nachzuweisen, dass von elektrischen Maschinen bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine elektrische Gefahr für den Benutzer oder die Umgebung ausgeht. Die SN EN 60204-1 stützt sich auf die DIN VDE 0113-1.

    Geltungsbereich
    Prüfungen der elektrischen Sicherheit von Geräten mit Bemessungsspannungen bis 1000V AC / 1500V DC und mit Nennfrequenzen bis einschließlich 200 Hz betrieben werden.

    Beispiele von Maschinen, die durch diesen Teil der IEC betroffen sind

      Metallbearbeitungs- und Metallverarbeitungsmaschinen
    – spanabhebende Metallbearbeitungsmaschinen
    – spanlose Metallbearbeitungsmaschinen

    Kunststoff- und Gummimaschinen
    – Spritzgießmaschinen
    – Extruder und Extrusionsanlagen
    – Blasformmaschinen
    – Pressen und Spritzgießmaschinen
    – Zerkleinerungsmaschinen

    Holzbearbeitungsmaschinen
    – Holzbearbeitungsmaschinen
    – Laminiermaschinen
    – Sägewerksmaschinen

    Fördertechnik, Handhabungstechnik
    – Roboter
    – Förderbänder
    – Transfereinrichtungen
    – Regalbediengeräte

    Lebensmittelmaschinen
    – Teigteilmaschinen
    – Misch- und Rührmaschinen
    – Kuchen- und Tortenmaschinen
    – Fleischverarbeitungsmaschinen

    Druck-, Papier- und Kartonmaschinen
    – Druckmaschinen
    – Papierverarbeitungs-, Schneide- und Falzmaschinen
    – Umroll- und Schneidemaschinen
    – Faltschachtel-Klebemaschinen
    – Papier- und Karton-Herstellungsmaschinen

    Mess- und Prüfmaschinen – Koordinatenmessmaschinen
    – Vorrichtungen für In-Prozess-Messtechnik

    Verpackungsmaschinen
    – Palletiermaschinen/Entpalletiermaschinen
    – Einschlag- und Schrumpffolieneinschlagsmaschinen

    Leder/Kunstlederwaren- und Schuhmaschinen
    – Schneide- und Stanzmaschinen
    – Aufrau-, Ausglas-, Schleif-, Kantenbearbeitungs- und Bürstmaschinen
    – Schuhformmaschinen
    – Zwickmaschinen

    Hebezeuge (siehe IEC 60204-32)
    – Krane
    – Hubgeräte

    Maschinen zum Personentransport
    – Fahrtreppen
    – Seilbahnen zum Personentransport, z. B. Sessellifte, Skilifte
    – Personenaufzüge

    Freizeitmaschinen
    – Fahr- und Vergnügungsgeschäfte

    Bau- und Baustoffmaschinen
    – Tunnelbaumaschinen
    – Betondosiermaschinen
    – Ziegelherstellmaschinen
    – Stein-, Keramik- und Glasherstellmaschinen

    Transportable Maschinen
    – Holzbearbeitungsmaschinen
    – Metallbearbeitungsmaschinen

    Fahrbare Maschinen
    – Hebebühnen
    – Gabelstapler
    – Baumaschinen

    Gerbereimaschinen
    – Mehrwalzenmaschinen
    – Bandmessermaschinen
    – hydraulische Gerbereimaschinen

    Montagemaschinen
    – Textilmaschinen
    – Wäschereimaschinen
    – Kühl- und Klimatisiermaschinen
    – Heizungs- und Lüftungsmaschinen
    – Kompressoren
    – Motorisch angetriebene Türen
    – Maschinen für Roheisverarbeitung
    – Bergbau- und Steinbruchmaschinen
    – Land- und Forstwirtschaftsmaschinen
    – Pumpen

    Wann sollte die Prüfung nach SN EN 60204-1 durchgeführt werden?

    • Vor der Inbetriebnahme der Maschine
    • Nach einer Änderung oder einer Instandsetzung
    • Wiederholungsprüfung

    Wiederholungsprüfungen

    Zeitpunkt der Wiederholungsprüfungen
    Die Abstände sind nicht allein durch die EN 60204 geregelt, sondern ergeben sich aus dem Gefährdungsgrad der Maschine sowie weiteren Faktoren wie zum Beispiel dem Standort, der Umgebungstemperatur oder der Häufigkeit des Einsatzes.

    Empfehlung zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfungen
    Die Wiederholungsprüfungen müssen durchgeführt werden, bevor es zu gefährlichen Mängeln kommen kann. Damit lässt sich ein Intervall nicht ein für alle Mal in Stein meißeln, sondern ist regelmässig auch neu zu überprüfen – basierend auf den bei den Prüfungen gewonnenen Erfahrungen.

    Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung

    Das richtige Instrument für die Festlegung der Frequenz von Wiederholungsprüfungen ist die Gefährdungsbeurteilung.

    Nur in der Gefährdungsbeurteilung kann entsprechend der örtlichen Gemengelage festgelegt werden, wann eine Prüfung erfolgen muss – mit nahe am Prüfobjekt vorhandenem Sachverstand und unter Beachtung diverser Einflussfaktoren.

    Solche Einflussfaktoren sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

    • Betriebsbedingungen (z.B. einschichtig oder dreischichtig)
    • Umweltbedingungen (z.B. Temperatur, Feuchtigkeit, Standort im Freien usw.)
    • Personelle Gegebenheiten (wie der Qualifikationsstand des Bedienpersonals)

    So unterscheiden sich die Prüffristen sicherlich dann, wenn die Maschine von technisch nicht ausgebildetem Personal bedient wird, welches auch noch (gezwungenermassen) kleinere Instandsetzungen daran auszuführen hat, von der Organisation, bei der technisches Fachpersonal (z.B. Elektrofachkräfte) für die Überwachung und Instandhaltung regelmäßig zur Verfügung steht.

    Ablauf der Prüfung bei elektrischen Maschinen nach SN EN 60204-1 (Kapitel 18); (DIN VDE 0105-100 Kapitel 4.1.101)

    Die Maschinenprüfung besteht aus vielen Einzelprüfungen. Der Umfang der Prüfungen für eine bestimmte Maschine ist in den entsprechenden Produktnormen angegeben. Wenn keine der Maschine zugeordnete Produktnorm existiert, müssen die Prüfungen immer die Punkte a), b) c) und h) beinhalten und können einen oder mehrere der Punkte d) bis g) mit einschliessen:

    a) Überprüfung, dass die elektrische Ausrüstung mit ihrer technischen Dokumentation übereinstimmt;
    b) Überprüfung der Durchgängigkeit der Schutzleiterstromkreise (Prüfung 1 entsprechend 18.2.2);
    c) beim Fehlerschutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung müssen die Bedingungen für den Schutz durch automatische Abschaltung entsprechend 18.2 überprüft werden;
    d) Isolationswiderstandsprüfung (siehe SN EN 60204-1; 18.3);
    e) Spannungsprüfung (siehe SN EN 60204-1; 18.4);
    f) Schutz gegen Restspannung (siehe SN EN 60204-1; 18.5);
    g) Überprüfung der relevanten Anforderungen entsprechend 8.2.6, soweit anwendbar;
    h) Funktionsprüfungen (siehe SN EN 60204-1; 18.6).

    Müssen alle diese Prüfungen durchgeführt werden?

    Auch darüber gibt einzig und allein die Gefährdungsbeurteilung Auskunft. In Vorbereitung der Prüfung macht sich der Verantwortliche über die an der Maschine zum Einsatz gekommenen Schutzmassnahmen Gedanken. Verantwortlich ist der Anlagenbetreiber. Seine Aufgabe ist nach Kapitel 3.2.1 DIN VDE 0105-100, die Verantwortung für den sicheren Betrieb zu tragen sowie Regeln und Randbedingungen der (diesbezüglichen) Organisation vorzugeben. Die Wirksamkeit der Schutzmassnahme wird dann mit geeigneten Verfahren geprüft.

    Prüfintervalle bei Wiederholungsprüfungen

    Grundlagen

    Die Intervalle für Wiederholungsprüfung werden von den Betrieben aufgrund der Herstellerangaben oder einer Risikobeurteilung vorgenommen.
    Prüfintervalle festlegen bei fehlenden Angaben

    Falls weder von Herstellern, Anwendern oder anderen zuständigen Institutionen Prüfintervalle festgelegt wurden, dient folgende Tabelle als Entscheidungshilfe, um die Prüfintervalle festzulegen. Die Tabellen A.1 und A.2 schlagen die anfängliche Häufigkeit der Überprüfung und Erprobung von verschiedenen Arten von Geräten vor.

    Erklärung Tabelle lesen
    Beispiel Baustelle Rohbau (siehe erstes Feld):
    Das Kreuz wurde im Feld ganz rechts gesetzt. Nun gehen Sie senkrecht nach unten, bis Sie die entsprechende Zahl (Prüfperiodizität in Monaten) erreichen. Hier im Beispiel erscheint die Zahl 6 und 12. Wird das Gerät auf der Baustelle Rohbau täglich oder wöchentlich genutzt, dann liegt die empfohlene Prüfperiodizität bei 6 Monaten. Ist das Gerät monatlich oder seltener in Gebrauch, dann wird die Prüfung alle 12 Monate empfohlen.

    Entscheidungshilfe nach Einsatzort für Festlegung Prüfintervalle
    Prüfintervall-Umgebung

    Quelle Normen und Vorschriften: RECOM ELECTRONIC AG

    5 Gründe für eine Geräteprüfung durch die Elektrokontrollen Schweiz AG

    • Wir prüfen und nehmen bei defekten Geräten auch gleich die Reparaturen vor.
    • Wir arbeiten schnell und effizient mit Hilfe der neuesten und besten Messgeräte, die auf dem Markt erhältlich sind.
    • Sie haben Ihr Inventar unter Kontrolle. Denn alle geprüften Geräte werden von uns mit einem RFID Chip und Prüfsiegel ausgestattet.
    • Eine verantwortungsvolle und gewissenhafte Prüfung liegt uns am Herzen, denn Ihre Sicherheit hat für uns höchste Priorität.
    • Unsere Prüfungen werden innert 15 Arbeitstagen durchgeführt.